ALLGEMEINE VERKAUFS-UND LIEFERBEDINGUNGEN

AGB_12_2015

Paulsdorfer Straße 7 01774 Klingenberg

1. VERTRÄGE

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn er von uns bestätigt wurde oder wenn die Ware ausgeliefert worden ist. Unsere Verkäufe erfolgen ausschließlich zu unseren Bedingungen, und zwar auch dann, wenn in der Bestellung oder sonstigen Schreiben des Käufers eigene Einkaufsbedingungen enthalten sind. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. LIEFERTERMINE

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Bei höherer Gewalt oder Streik verlängert sich eine Lieferfrist angemessen; jegliche Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3. LIEFERUNG

Die Lieferung erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Herstellungsbetrieb bzw. Auslieferungslager. Zur Lieferung von Teilmengen sind wir berechtigt; sie werden wie selbständige Geschäfte abgewickelt. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung in handelsüblicher Güte, Reinheit und Qualität.

Der Versand erfolgt auf Risiko des Käufers, und zwar auch bei frachtfreier Lieferung und/oder Verwendung unserer Transportmittel. Eine Transportversicherung wird ohne besondere Weisung des Käufers nicht abgeschlossen.

Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich oder in irgendeiner Weise erschwert, so sind wir berechtigt,

  • entweder vom Vertrag zurückzutreten oder
  • evtl. Mehrkosten, z.B. für die Ersatzbeschaffung von Rohstoffen, zu berechnen und/oder
  • von der Zusammensetzung und den garantierten Werten abzuweichen, soweit es die Behinderung erforderlich macht und es dem Kunden zumutbar ist.

Transport-und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten.

4. PREISE

Die Berechnung der Ware erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zu dem am Tag der Lieferung gültigen Preisen. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Änderungen von Rohstoffen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. ZAHLUNG

Zahlungen sind unmittelbar an uns zu richten. Unser Vertreter ist ohne besondere Vollmacht nicht zum Inkasso berechtigt. Unsere Rechnungen sind zahlbar netto Kasse sofort nach dem jeweils vereinbarten Zahlungsziel. Für Beträge, die nicht nach Fälligkeit in unserem Besitz sind, berechnen wir Zinsen zum jeweiligen Debetzinssatz der Großbanken (Zinsen, Spesen, Provision). Soweit Bankeinzug vereinbart ist, ist ein Widerruf von Lastschriften nur binnen einer Frist von zwei Wochen möglich.

Bei nachträglichem Rückruf haftet der Zahlungsverpflichtete.

6. MÄNGEL

Vorher begründete Beanstandungen der Lieferung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von vierzehn Tagen nach Empfang, bei nicht offensichtlichen Mängeln nach Kenntnis, spätestens jedoch innerhalb geltend gemacht werden. Danach, sind Beanstandungen ausgeschlossen. Für nachweislich unbrauchbare Ware innerhalb von vierzehn Tagen nach Empfang, leisten wir kostenfrei Ersatz gegen Rückgabe der beanstandeten Ware. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Beim Fehlschlagen der Ersatzlieferung steht dem Besteller das Recht auf Minderung des Kaufweises oder Wandelung des Kaufvertrages zu.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns das Eigentum an der von uns verkauften Ware vor, bis die uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen bezahlt sind.

Ist unser Kunde ein Kaufmann und bezieht er die Ware im Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Forderungen, die uns gegen den Kunden aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm zustehen. Unsere Kunde darf die unter unserem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nicht verpfänden oder sicherungsübereignen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Herausgabe der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen. Diese Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir teilen dies dem Kunden schriftlich mit.

Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt er bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns ab. Trotz der Abtretung ist unser Kunde berechtigt, die Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung des Kunden berührt unsere Einziehungsbefugnis nicht. Wir werden die Forderungen jedoch solange nicht selbst einziehen, solange unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

Wenn wir die Einzugsermächtigung widerrufen, ist unser Kunde verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben.

Ist unser Kunde Kaufmann und hat er die Vorbehaltsware von uns im Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes bezogen, so sind wir und unsere Bevollmächtigten gegebenenfalls auch berechtigt, die Geschäftsräume unseres Kunden zu betreten, seine Unterlagen zur Feststellung der an uns abgetretenen Forderung notwendigen Unterlagen seinen Geschäftspapieren entnehmen bzw. Kopien davon zu fertigen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt, so gilt die Forderung unseres Kunden gegen seinen Abnehmer nur in Höhe des Einzelbetrages bzw. der Einzelbeträge einschließlich Mehrwertsteuer als an uns abgetreten, den bzw. die der Kunde seinem Abnehmer für unsere Vorbehaltsware in Rechnung gestellt hat.

Unterscheidet unser Kunde bei der Rechnungsstellung an seinen Abnehmer nicht zwischen unserer Vorbehaltsware, anderen Waren und/oder im Zusammenhang der miterbrachten Leistungen, berechnet er seinem Abnehmer also nur einen Gesamtpreis, so gilt die gesamte Forderung gegen seinen Abnehmer als an uns abgetreten.

Soweit gelieferte Waren verarbeite oder vermischt werden, setzt sich der Eigentumsvorbehalt im Verhältnis des Warenwertes zum Wert des Endproduktes an diesen fort.

Unser Kunde tritt bereits jetzt alle Ersatzansprüche an uns ab, die er bei einem eventuellen Untergang, Verlust oder Beschädigung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwirbt. Die Ersatzansprüche dienen unserer Sicherung. Für sie gelten die Vorschriften dieses Abschnittes entsprechend.

Übersteigt der Wert aller für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung gegen unseren Kunden um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

8. GERICHTSSTAND/ERFÜLLUNGSORT

Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Stand: 12/15

eingetragen bei:
Amtsgericht Dresden